Die Kieferorthopädie ist eine spezielle Ausrichtung der Zahnheilkunde, deren vertragszahnärztliche Abrechnung nach den §§28, 29 SGB V in Verbindung mit dem Dritten Teil des BEMA-Z und deren privatzahnärztliche Abrechnung sich nach den Positionen 6000 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) richtet. Zur Begutachtung kieferorthopädischer Sachverhalte sind primär Fachzahnärzte für Kiefer - orthopädie oder Ordinarien der Kliniken für Kieferorthopädie berufen. Die Bestellung des Sachverständigen durch Gerichte erfolgt in der Regel nach Benennung durch den Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK), Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel. 030 27594843, oder die örtliche Zahnärztekammer...
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