Am 30.11.2016 wurde die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV), BGBl. I 2016, Nr. 56, S. 2681, geändert und aktualisiert. Als Praxis- oder Klinikinhaber bzw. Anwender von Dentallasern der Klassen 3R, 3B und 4 muss die Sicherheit durch einen Laserschutzbeauftragten mit aktualisierter Fachkunde nach OStrV und TROS in der jeweiligen Einrichtung gewährleistet sein...
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