Die Frage, ob ein Misserfolg im zahnmedizinischen Bereich einen psychologischen Hintergrund haben kann, mag den ein oder anderen erstaunen, und dennoch ist es gerade diese stark durch das subjektive Erleben beeinflusste Komponente, die das Behandlungsverhältnis im Streit enden lässt. Auslöser können das Nichterreichen der Beschwerdefreiheit sein oder aber das erstmalige Auftreten von Beschwerden durch oder nach der Behandlung. Letztere vordergründig unerwarteten Phänomene treten vielfach nach prothetischer Versorgung auf. Im Unterschied zur Behandlung von akuten Beschwerden zielt die Erwartung der prothetisch zu versorgenden Patienten angesichts eines oft hohen Zeit- und Kostenaufwands nicht nur auf das Erreichen der Beschwerdefreiheit ab, sondern auch auf ein verbessertes orales funktionelles und ästhetisches Wohlempfinden. Laienpresse und Werbung tragen einen großen Teil dazu bei, dass teils unrealistische Erwartungshaltungen aufgebaut werden. Werden diese im Vorfeld gar nicht erst eruiert und nicht erfüllt - und sie können vielfach nicht erfüllt werden - ist das Risiko groß, dass Patienten mit Beschwerden reagieren, die dann nicht oder nur schwer objektivierbar sind, sodass so mancher Zahnarzt einer solchen Situation hilflos gegenübersteht.
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