„Krankenhäusern ist es nun deutlich einfacher möglich, das Lipödem mit einer Fettabsaugung zu behandeln“, fasst Prof. Dr. Dr. Lukas Prantl, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), erleichtert das Urteil des Bundessozialgerichts zusammen. „Für die rund 3,8 Millionen in Deutschland betroffenen Frauen wird es mit gesicherter Dia-gnose so leichter, Fettabsaugungen und damit die einzige ursächliche Behandlung dieser Erkrankung von ihren Krankenkassen fi nanziert zu bekommen“, hofft der Plastische und Ästhetische Chirurg. Genaueres wisse man erst, wenn die Urteilsbegründung vorliegen...
ePaper
PDF