Liebe Kolleginnen und Kollegen, Qualitätsmanagement (QM) wird vom Gesetzgeber explizit gefordert: Laut Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) sind Vertragszahnärzte und zahnärztliche Einrichtungen verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. In diesem Sinne müssen Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse der Zahnarztpraxis regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden. Manche Kolleginnen und Kollegen fürchten einen großen Aufwand bei unklarem geringem Nutzen. Doch hinter dem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement steckt vielmehr ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess...
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