Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: „Tages Arbeit! Abends Gäste! Saure Wochen! Frohe Feste!“ Feiern Sie also mit Ihren Praxismitarbeitern und laden Sie Geschäftsfreunde zum Essen ein, denn die Förderung von Teambildung und die Verbesserung der Geschäftsbeziehungen lohnen sich. Grundsätzlich sind diese Aufwendungen, wenn sie im überwiegend betrieblichen Interesse sind, steuerlich abzugsfähig. Welche Spielregeln Sie beachten sollten, um möglichst viel Steuern zu sparen, erklärt Steuerberater Bernhard Fuchs aus Volkach in diesem Praxistipp
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