Bei der Kündigung von Arbeitsverträgen, insbesondere bei verhaltensbedingten Sachverhalten, stehen Arbeitgeber vor einigen Herausforderungen. Die Zustellung des Kündigungsschreibens beim Empfänger/Arbeitnehmer muss unstrittig und nachweisbar sein. Rechtsanwältin Sonja Busch (Kanzlei DRPA, Regensburg) erläutert, auf was Arbeitgeber hierbei achten müssen, vor allem wenn der Versand per Einwurf-Einschreiben
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