Was geschieht als erstes nach dem Start der Selbstständigkeit eines Zahn-arztes? Nach Gründung der eigenen Praxis, mit vollständiger Einrichtung der Praxisräume sowie sämtlicher Arbeitsmittel fehlt nur noch das fachlich ausgebildete und kompetente Personal, um einen reibungslosen Praxis-alltag für den Zahnarzt zu gewährleisten. So bringt es die Tätigkeit eines Zahn-arztes schon von Anfang an mit sich, dass Mitarbeiter beschäftigt werden, er damit Arbeitgeber ist. Nicht selten ist es in Praxen, dass der erste Mit-arbeiter eines Zahnarztes der jeweilige Lebenspartner/Ehepartner oder eine Reinigungskraft ist. Und bereits in diesen Fällen handelt es sich um Tätig-keiten aufgrund eines Arbeitsvertrages.
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