Die zahnärztliche Approbation ist die Grundlage jeder zahnärztlichen Tätigkeit. Wer zahnärztlich behandelt, ohne über die Approbation zu verfügen, macht sich strafbar (§ 18 Zahnheilkundegesetz, ZHG). Zahnärztinnen und Zahnärzte haben viele Jahre lang studiert, um die Approbation endlich zu bekommen. Im Umkehrschluss ist die Frage: Was muss passieren, damit die Behörden die Approbation wieder einkassieren?
ePaper
PDF