Eine hartnäckige Verweigerungshaltung kam dem Arbeitnehmer in einem Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld (vom 9.12.2021, Az.: 1 Ca 1781/21) teuer zu stehen. Das Urteil zeigt, dass eine Missachtung von Regelungen, hier der Coronaregelungen, arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
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