Die „Implantat-Chirurgie“ und „Prothetik“ in Haftungsprozessen: Für die Gerichte stellt sich die Frage, aus welchem Bereich soll der Gutachter gewählt werden. Für den Gutachter verwischt unter Umständen die Grenze seines Kompetenzbereiches. Die diesjährige Gutachtertagung soll die Frage beleuchten, welche Gefahren und welche Chancen in dieser Schnittstelle liegen und wie man damit umgeht.
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