Wird von Patienten ein Behandlungsfehler vorgeworfen, kommt es bei einer gemeinsamen Behandlung häufig auf die Frage an, wem – sofern tatsächlich ein Fehler vorliegt – dieser Fehler zugerechnet wird, wer also dafür haften muss. Lesen Sie im Folgenden die Fortsetzung des Beitrags aus dem Oralchirurgie Journal 3/2013, S. 40 und 41...
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