Gegenstand des Artikels ist die Frage, wer für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers beweisbelastet ist. Die Beweislast ist Dreh- und Angelpunkt im Prozess. Oft kann ein Prozess scheitern, weil die ein oder andere Seite den Beweis nicht führen kann. Grundsatz dabei ist, dass derjenige, der eine Klage erhebt, auch die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen muss.
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