Dieser Artikel greift aus dem vielfältigen Angebot der ästhetischen Zahnmedizin („esthetic dentistry“) Bleaching und Veneers als Beispiele für „weiße Ästhetik“ heraus. Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Versorgung mit Veneers in vielen Fällen eine medizinisch notwendige Leistung ist. Dies gilt unter bestimmten, engen Voraussetzungen auch für das Bleichen einzelner, stark verfärbter Frontzähne. Juristische und steuerliche Fragestellungen rund um Ästhetik und Kosmetik werden angesprochen. Da Bleaching immer häufiger auch von „Studios“ angeboten wird, soll auch die Frage diskutiert werden, ob es nicht ausschließlich in die Hand des Zahnarztes gehört.
ePaper
PDF