Nach dem letzten Bericht in WISO und dem eingereichten Gutachten seitens des Arbeitgeberverbandes Zahntechnik (AVZ) vetreten durch Manfred Heckens beim Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bezüglich der rechtlichen Grundlage von Praxislaboren, wird das Thema Praxislabore, auch im Hinblick auf das neue Antikorruptionsgesetz, mehr diskutiert denn je. Praxislabore sind für die gewerblichen Dentallabore schon immer ein „Dorn im Auge“. Verständlich, da ihnen nicht nur ca. ein Drittel des Gesamtumsatzes Zahnersatz genommen wird, sondern auch ein Wettbewerbsnachteil durch sehr unterschiedliche Voraussetzungen entsteht. Am Ende des Artikels finden Sie nach Scannen des QR-Codes eine Zusammenfassung des Gutachtens des AVZ.
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