Sprechen wir doch mal „kurz“ über Datenschutz und auch über die Schweigepflicht in Ihrer Praxis – ein unbequemes, ein trockenes Thema, aber seit dem 25.05.2018 wichtiger denn je! Eines aber vorweg, es gibt keinen Grund, sich Sorgen zu machen. Das bisher gültige Bundesdatenschutzgesetz hat bereits viele Bereiche ausgezeichnet abgedeckt, sodass es für Praxisinhaber wirklich überschaubare Anpassungen gibt. Es wird lästig, es bringt Arbeit mit sich, aber je besser die Daten schon jetzt geschützt sind, umso weniger Aufwand muss betrieben werden. Veränderungen führen immer erst mal zu Unmut und Unruhe, aber einmal implementiert, werden sie zur Selbstverständlichkeit.
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