Jeder Praxisinhaber kennt die ernste Situation: Der Kostenvoranschlag ist nach zeit- und kostenaufwendiger Anamnese erstellt – und erst jetzt offenbart der Patient, dass er sich die Behandlung nicht leisten kann. Oder die Factoringgesellschaft lehnt nach erfolgter Bonitätsprüfung den Ankauf ab. Noch schlimmer: Der Zahnarzt ist in Vorleistung gegangen, die Arbeit getan, die Rechnung erstellt – und der Patient ist zahlungsunfähig! Ein finanziell erheblicher Schaden für die Praxis, der in Zeiten der Umsatzflaute besonders
schmerzt. Dabei kommt es gerade jetzt, angesichts von Inflation, Wirtschaftskrise und Kaufangst, darauf an, nach Möglichkeit jeden Kostenvoranschlag in einen finanziellen Praxiserfolg umzumünzen!
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