Die Erhebung der Anamnese bei Neupatienten ist die wichtigste Maßnahme, um Risikofaktoren (Vorerkrankungen, Medikamentennutzung) zu erkennen, Erwartungen an die Behandlung sowie individuelle Patientendaten (wie Name, Adresse, Rechnungsempfänger, Art der Krankenversicherung, bestehende Zusatzversicherungen etc.) abzufragen. Dies entspricht der Erfahrung des Patienten, der eine solche Maßnahme zudem in Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht der Praxis erwartet. Weiterhin ist ein Anamnesebogen im Rahmen der Dokumentationspflicht nach § 630c Patientenrechtegesetz gesetzlich vorgeschrieben. Der vom Patienten ausgefüllte Anamnesebogen ist damit nicht nur ein bewährtes Instrument für jede Praxis, sondern hat auch juristische Bedeutung.
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