In der Presse hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.02.2009 - AZ: 7 Sa 2017/08 - für erheblichen Wirbel gesorgt. Die Kassiererin eines Supermarktes, 31 Jahre lang dort beschäftigt und Mutter mehrerer Kinder, war wegen der Unterschlagung von Kassenpfandbons im Wert von 1,30 ? fristlos gekündigt worden. Weite Teile der Bevölkerung haben dieses Urteil nicht verstanden. Die Äußerung des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, es handele sich um ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität sei beispielhaft erwähnt. Wir haben den Fachanwalt für Arbeitsrecht Rolf Krügermeyer-Kalthoff (Köln) zu der Problematik befragt, um Klarheit über den Fall im Speziellen und die juristische Bewertung im Allgemeinen zu bringen.
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