Die Arbeit der zahnmedizinischen Gutachter im Rahmen von Auseinandersetzungen vor Gericht wird immer schwieriger, gleicht einer Balance auf sehr unsicherem Boden. Sicher, es gibt Zahnärzte, die wissen, dass der Patient nur Leistungen in einem bestimmten, sehr eng begrenzten Finanzrahmen erbracht haben möchte – weil seine Erstattung pro Jahr eben nur einen bestimmten Betrag ausmacht – und die deshalb einer umfassenden Aufklärungsverpflichtung nur sehr rudimentär nachkommen. Der Zahnarzt konfrontiert die Patienten eben nur mit jenen möglichen Leistungen, die er meint, dass sie diese beanspruchen werden, weil sie diese bezahlen können. Richter, nicht immer besonders den Zahnärzten zugeneigt, finden dann schnell einen Grund, aus mangelnder Aufklärung eine Zahlungsverweigerung als gerechtfertigt zu beurteilen.
ePaper
PDF