Fristen, Hemmung, Neubeginn. Praxisinhaber müssen hinsichtlich der Verwirkung und Verjährung von Honorarforderungen einige Bestimmungen beachten. Kein Praxisinhaber verzichtet gern auf ein ihm zustehendes Honorar. Dennoch passiert es immer wieder, dass Zahnärzte trotz erbrachter Leistungen leer ausgehen. Hauptgrund: Die Frist, ab wann eine zahnärztliche Honorarforderung verjährt oder verwirkt ist, wurde nicht beachtet. Um das zu verhindern, sollten Praxisinhaber die gesetzlichen Bestimmungen, die für Verjährung und Verwirkung gelten, genau kennen.
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