Am 1. Juli 2021 tritt die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur systematischen Behandlung von Parodontitis in Kraft und löst damit die Uralt-Richtlinie ab, die schon seit Jahrzehnten nicht mehr das abbildet, was in deutschen Zahnarztpraxen auf diesem Gebiet gekonnt und geleistet wurde. Mit der neuen PAR-Richtlinie wird das bestehende Leistungsangebot erweitert, sodass Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen des Zahnhalteapparates künftig von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren können. Zur neuen Richtlinie gibt es viel Lob, aber auch Skepsis und Kritik aus den Reihen der Spezialisten. Wir sprachen mit Dr. Georg Bach, in seiner Funktion als Sprecher der Abrechnungs- und Prüfreferenten der KZV Baden-Württemberg, zu Inhalt und Bedeutung der neuen PAR-Richtlinie.
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