Mit einem schönen Altweibersommer hat sich der Sommer verabschiedet und der Herbst steht vor der Tür. Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist am 21. September 2011 vom Bundeskabinett beschlossen worden und soll vorbehaltlich der Zustimmen des Bundesrates am 4. November zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die GOZ wird den Ansprüchen der Zahnärzte weder im Verordnungsteil, noch in der Leistungsbeschreibung und Bewertung gerecht. Man erkennt die Handschrift der Versicherungen und der staatlichen -Erstattungsstellen, die uns ein „Budget durch die Hintertür“ in die privatzahnärztliche Gebührenordnung schreiben. Konsequenterweise hat der BDO gemeinsam mit dem BDK, der DGMKG, der DGI, der DGZMK, der DGZI, der Bezirkszahnärztekammer Trier und dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte e.V. die neue Gebührenordnung in toto abgelehnt. Da die GOZ als Verordnung letztendlich dem politischen Willen unterworfen ist, werden wir als Fortbildungsreferat Abrechnungsseminare und Abrechnungstipps vorbereiten, um unseren Mitgliedern Wege aufzuzeigen, wie wir zukünftig mit dem ungenügenden Leistungsverzeichnis leben können. Informationen darüber finden Sie auf www.oralchirurgie.org. Nachfolgend möchten wir Sie wieder auf unsere Bausteine des Continuing Education Program aufmerksam machen. Wir hoffen, Sie bald bei einer dieser interessanten Veranstaltungen persönlich begrüßen zu dürfen.
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