Die Stärkung der sogenannten Betroffenenrechte – also der Rechte jener, deren Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden – ist eine der zentralen Neuerungen der EU-DSGVO gegenüber den Regelungen vor Mai 2018. Ziel dieser Rechte ist es insbesondere, die Transparenz und Hoheit über die Daten wieder dem Betroffenen zuzuweisen, anstatt den datensammelnden Unternehmen. Hier zeigt sich am deutlichsten der ursprüngliche Gedanke der EU-DSGVO, nämlich den Handlungsweisen der internationalen Großkonzerne einen Gegenpunkt zu setzen. Wer diesen Grundgedanken im Hinterkopf behält, wird schnell zwischen Panikmache in manchen Internetforen und tatsächlichem Recht unterscheiden können.
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